Ablauf

ablaufVereinbarung eines persönlichen Erstgesprächs zur Abklärung der Voraussetzungen, Bedingungen und Ziele.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, folgt die Antragsstellung auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach:

§ 53 ff Abs. 1 SBG XII und weiteren Paragraphen beim Bezirk Oberbayern.

Die Beantragung der Betreuungskosten erfolgt über das Gesamtplanverfahren.

Finanzierung

  • Miete und Lebensunterhalt trägt der Bewohner selbst (ggf. mit Leistungen durch das Sozialamt, das Jobcenter oder Arbeitsagentur).
  • Die Betreuungskosten sind eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch. Je nach Einkommens- und Vermögenssituation kann sich eine Zuzahlung ergeben.
 

Mit freundlicher Unterstützung

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