Vereinbarung eines persönlichen Erstgesprächs zur Abklärung der Voraussetzungen, Bedingungen und Ziele.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, folgt die Antragsstellung auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach:
§ 53 ff Abs. 1 SBG XII und weiteren Paragraphen beim Bezirk Oberbayern.
Die Beantragung der Betreuungskosten erfolgt über das Gesamtplanverfahren.
Finanzierung
- Miete und Lebensunterhalt trägt der Bewohner selbst (ggf. mit Leistungen durch das Sozialamt, das Jobcenter oder Arbeitsagentur).
- Die Betreuungskosten sind eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch. Je nach Einkommens- und Vermögenssituation kann sich eine Zuzahlung ergeben.







