Ablauf

arm200 - Vereinbarung eines Erstgespräches

- Erstgespräch mit Abklärung der Voraussetzungen, Bedingungen, Ziele

- Zweitgespräch mit Vertragsabschluss und Antragstellung beim Bezirk Obb.

In einem Aufnahmegespräch, wird abgeklärt, ob das Betreute Einzelwohnen im Club 29 e.V. die richtige Maßnahme ist, d.h. ob die Vorstellungen des Klienten von der Betreuung mit unserem Angebot übereinstimmen. In einem Folgegespräch werden dann Sucht- und Lebenslauf, sowie die schriftlich festgehaltenen Bedürfnisse, in welchen Bereichen die KlientInnen Unterstützung benötigen, besprochen. Der Vertragsabschluss bildet den eigentlichen Beginn der Maßnahme, die in einem Verwaltungsverfahren beim Bezirk Oberbayern, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe, beantragt und schließlich bei Vorliegen aller relevanten Unterlagen genehmigt wird. Im Laufe der folgenden Gespräche wird mit Hilfe des Gesamtplanverfahrens ein individueller Maßnahmeplan erstellt, in dem die Bereiche, der Umfang und die Intensität der Betreuung, sowie die Zielvereinbarungen festgelegt werden. Die Maßnahme endet mit Erreichung der Ziele, durch Auslaufen der Kostenzusage oder durch Kündigung. Die Maßnahme kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsende gekündigt werden.

 

Mit freundlicher Unterstützung

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