Voraussetzungen / Zielgruppe

VoraussetzungenDurchgehend_geoeffnet

  • Eine feste Unterkunft im Münchner Raum
  • Freiwilligkeit
  • Veränderungsmotivation

Eine wichtige Voraussetzung ist die Freiwilligkeit der Klientel. Nur so ist erfahrungsgemäß eine gute Arbeit möglich. Damit grenzen wir uns deutlich von einer gesetzlichen Betreuung ab. Eine weitere Voraussetzung für das Betreute Einzelwohnen ist eine eigene Mietwohnung im Raum München.

Ausschlusskriterien

Ausschließen müssen wir Menschen mit akuter Psychose, akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, körperlicher Pflegebedürftigkeit, alkoholischer Demenz oder zu hohem Hilfebedarf.

Zielgruppe

  • Menschen mit einer Suchterkrankung sowie begleitender psyschicher Erkrankung
  • Menschen die eine intensive, individuelle Begleitung wollen
Unsere Zielgruppe sind Menschen mit einer Suchterkrankung. Dabei betreuen wir vorwiegend Alkoholabhängige sowie massiv alkoholgefährdete, aber auch Menschen mit anderen Suchterkrankungen, wie z.B. Abhängigkeit von illegalen Drogen. Auch Menschen mit Doppeldiagnosen, bzw. Komorbidität, z.B. einer zusätzlichen psychischen Erkrankung, werden von uns aufgenommen.

Es wenden sich vor allem Menschen mit mehreren erfolglosen Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen oder mit ständig wiederkehrenden Aufenthalten dort an uns.

Ein weiterer Personenkreis sind Menschen, nach Aufenthalten in Therapieeinrichtungen, Kliniken, Heimen, oder Wohngemeinschaften die das selbständige Leben in einer eigenen Wohnung (wieder) erlernen möchten.

Das Betreutes Einzelwohnen ist nicht ausschließlich und alleine als spezielles Nachsorgeangebot für KlientInnen nach stationärer Therapie gedacht. Es werden daher auch Personen nach einer stationären Therapie in das Betreute Einzelwohnen aufgenommen bei denen eine normale ambulante Nachsorge oder Selbsthilfe nicht ausreichend ist.

 

Mit freundlicher Unterstützung

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