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Satzung 2008 des Club 29 e.V.
Prävention, Rehabilitation, Nachsorge und Selbsthilfe für Suchtgefährdete, Suchtkranke und deren Angehörige
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§ 1 Zweck des Vereins
- Der Club 29 verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Suchthilfebereich..
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Prävention,
- Initiieren von Möglichkeiten zur beruflichen und sozialen Rehabilitation,
- Errichten und fördern von Selbsthilfegruppen und Gruppen von „Freizeitrehabilitation“.
- Betreiben bzw. Übernahme von Einrichtungen zur niederschwelligen Information, Frühintervention, Beratung, Rehabilitation und Nachsorge,
- Organisation von Krankenbesuchen,
- Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Helfern,
- Herausgabe von Informationsmaterial und
- Zusammenarbeit mit Betrieben.
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