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Satzung 2008 des Club 29 e.V.

Prävention, Rehabilitation, Nachsorge und Selbsthilfe für Suchtgefährdete, Suchtkranke und deren Angehörige

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§ 1 Zweck des Vereins

  1. Der Club 29 verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Suchthilfebereich..
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    1. Prävention,
    2. Initiieren von Möglichkeiten zur beruflichen und sozialen Rehabilitation,
    3. Errichten und fördern von Selbsthilfegruppen und Gruppen von „Freizeitrehabilitation“.
    4. Betreiben bzw. Übernahme von Einrichtungen zur niederschwelligen Information, Frühintervention, Beratung, Rehabilitation und Nachsorge,
    5. Organisation von Krankenbesuchen,
    6. Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Helfern,
    7. Herausgabe von Informationsmaterial und
    8. Zusammenarbeit mit Betrieben.


 

Mit freundlicher Unterstützung

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