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§ 12 Der Vorstand

  1. Der Verein hat einen Vorstand (nach BGB) und einen erweiterten Vorstand.
  2. Der Vorstand (nach BGB) besteht aus:
    1. dem 1. Vorsitzenden
    2. dem 2. Vorsitzenden
    3. dem 3. Vorsitzenden
    4. bis zu 3 Beisitzern
    5. dem Kassier
    6. dem Schriftführer
  3. Der erweiterte Vorstand besteht aus:
    1. Dem Vorstand nach Abs. 2
    2. Weiteren Persönlichkeiten aus dem Verein oder aus Vertretern der Öffentlichkeit, die vom Vorstand bestimmt werden
    3. Der Spitzenverband schlägt einen Vertreter für den erweiterten Vorstand vor, welcher die Organe des Club 29, nämlich den Vorstand und die Mitgliederversammlung berät. Eine Bestätigung des Club 29 ist nötig.
  4. Der Club 29 wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorsitzenden allein oder vom 2. und 3. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. und 3. Vorsitzende nur bei Verhinde-rung des 1. Vorsitzenden tätig werden darf.
  5. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Ihm obliegt die Verwaltung des Club 29 und die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
  6. Er kann zu seiner Unterstützung einen oder mehrere Geschäftsführer nach § 30 BGB bestellen.
  7. Der Vorstand bestellt die leitenden Mitarbeiter.
  8. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung die die Mitgliederversammlung genehmigt.
  9. Der Vorstand hat zweckgebundene Rücklagen und Rückstellungen zu bilden
  10. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.


 

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