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§ 16 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
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§ 17 Beurkundung von Beschlüssen, Niederschriften
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§ 18 Satzungsänderung Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung zu der Tagesordnung bekanntzugeben. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen |







