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§ 6 Name und Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Club 29 e.V. -Prävention, Rehabilitation, Nachsorge und Selbsthilfe für Suchtge-fährdete, -kranke und deren Angehörige.
  2. Der Sitz ist in München.
  3. Der Club 29 ist ein eingetragener Verein nach BGB. Er ist einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 7 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede Person werden, die den Satzungszweck des Club 29 unterstützt.
  2. Der Club 29 besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern.
  3. Aktive Mitglieder sind im Vorstand oder im Rahmen der Aufgaben des § 1 tätig.
  4. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein ideell und/ oder finanziell.
  5. Aktives bzw. förderndes Mitglied wird man durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.
  2. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder erhalten gegebenenfalls tatsächlich entstandene Auslagen zurück.


 

Mit freundlicher Unterstützung

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