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§ 9 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Aufnahme kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung der Aufnahme bedarf keiner Begründung. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Beitrages.
  2. Die Mitgliedschaft endet:
    1. durch Tod,
    2. durch Austritt oder
    3. durch Ausschluss.
  3. Der Austritt muss schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Kündigung ist zum Jahresende mit einer 3 - Monatsfrist möglich.
  4. Der Ausschluss erfolgt, bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung.
  5. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
  6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden.

§ 10 Beitrag

  1. Der Club 29 erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung für das jeweils nächste Geschäftsjahr festgesetzt wird.
  2. Alles weitere regelt eine Beitragsordnung, die nach Vorlage durch den Vorstand von der Mitgliederversamm-lung zu beschließen ist.

§ 11 Organe des Club 29

Die Organe des Club 29 sind:

  1. der Vorstand und
  2. die Mitgliederversammlung.


 

Mit freundlicher Unterstützung

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