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Erklärungen:

Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom Herbst 2007 geändert.

Der Verein wurde durch die Bescheinigung des Finanzamtes München für Körperschaften am 27.07.1984 St. Nr. 842/40253 als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.

Zuwendungen an den Verein sind deshalb steuerabzugsfähig.

 

München, den 20.02.2008

 

Der Vorstand des Club 29 e.V.



 

Mit freundlicher Unterstützung

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