| Wie in jedem eingetragenen Verein, stellt auch im Club 29 e. V. der ehrenamtlich tätige Vorstand neben der Mitgliederversammlung eines der beiden bestimmenden Organe dar. Der Vorstand des Club 29 e. V. besteht satzungsgemäß aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und bis zu 3 Beisitzern. Der Club 29 wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorsitzenden allein, oder vom 2. und 3. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Für das Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. und 3. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig werden darf.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Ihm obliegt die Verwaltung des Club 29 und die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand bestellt die leitenden Mitarbeiter der einzelnen Bereiche. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Mitgliederversammlung genehmigt. Der Vorstand hat zweckgebundene Rücklagen und Rückstellungen zu bilden.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.

Der Vorstand des Club 29 e.V.:
In der hinteren Reihe von links nach rechts:
Werner Schröder – Beisitzer, Hans-Jürgen Morguet – Schriftführer, Ursula Kruppa – Beisitzerin, Karl Gruner - 3. Vorsitzender - Dr. Franz Furche - Kassier
In der vorderen Reihe von links nach rechts:
Ingeborg Schröder - 2. Vorsitzende, Rosemarie Fütterer - Beisitzerin
Der Verein hat zusätzlich zum Vorstand einen erweiterten Vorstand, dieser besteht aus:
- Dem Vorstand (wie oben ausgeführt)
- Weiteren Persönlichkeiten aus dem Verein oder aus Vertretern der Öffentlichkeit, die vom Vorstand bestimmt werden
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Der Spitzenverband schlägt einen Vertreter für den erweiterten Vorstand vor, welcher die Organe des Club 29, nämlich den Vorstand und die Mitgliederversammlung berät. Eine Bestätigung des Club 29 ist nötig.
Aus einer reinen Selbsthilfegruppe 1982 entstanden, hat sich der Club 29 im Laufe der letzten Jahre vom reinen Selbsthilfeverein zum Trägerverein mit mittlerweile drei angeschlossenen gemeinnützigen GmbHs weiterentwickelt. Bei diesen tritt der Club 29 teils als Allein-, teils als Mitgesellschafter auf. Auf den Gesellschafterversammlungen erwartet der Vorstand, über die aktuellen Geschäftszahlen und Entwicklungen innerhalb der jeweiligen Einrichtung umfassend informiert zu werden.
In den auf der Website dargestellten Bereichen beschäftigt der Club 29 qualifiziertes Fachpersonal und tritt somit auch als Arbeitgeber in den einzelnen Bereichen auf. Die jeweiligen Bereichsleiter der einzelnen Angebote berichten dem Vorstand über aktuelle Projekte, etwaige Probleme, Tendenzen und lohnende Aktivitäten. Der Vorstand des Club 29 sieht es als seine Aufgabe an, den Verein solide zu führen und für die nachfolgenden Generationen und deren Problematiken zu rüsten.
Der Club 29 ist uns nur anvertraut und soll sich an den gesellschaftlichen und suchtspezifischen Entwicklungen orientieren, um ebenso wie uns auch unseren Kindern und Kindeskindern einen Ort der Geborgenheit und professionellen Hilfe bieten zu können.
<table border="0" cellpadding="5"> <tbody> <tr> <td colspan="2" valign="bottom"> <p><strong><nobr>Zusammensetzung des neuen Vorstands des Club 29 e.V
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