Die Maßnahme richtet sich an Menschen mit einer Suchterkrankung, einer seelischen Erkrankung
oder einer Behinderung, die
- nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können
- Bedarf an einem tagesstrukturierenden Angebot in Form einer sinnvollen Tätigkeit haben
- durch ihre Erkrankung in Gefahr der Isolierung und des Rückzugs sind
- nach SGB XII §53 (4) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben







