
Ambulante Suchtnachsorge
Voraussetzung:
abgeschlossene stationäre oder ganztägig ambulante Entwöhnungsbehandlung (Tagesklinik)
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt noch während der stationären oder ganztägigen Entwöhnungsbehandlung durch die jeweilige Therapieeinrichtung beim zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung).
4 Wochen vor Ablauf der Behandlung sollte zur Abklärung aller relevanten Fragen eine Kontaktaufnahme mit uns erfolgen.
Dauer / Umfang:
20 Gesprächseinheiten plus 2 Gespräche für Bezugspersonen im Zeitraum von 6 Monaten
(im Einzelfall Verlängerung möglich)
Gruppen und Einzelgespräche (1 x wöchentlich Gruppe und bei Bedarf Einzelgespräche)
Die Dauer der Gespräche beträgt 100 Minuten für Gruppengespräche und 50 Minuten für Einzelgespräche
Inhalte:
Die Gruppen- und Einzelgespräche der Nachsorge dienen der Sicherung und Festigung der in der vorangegangenen Therapie erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen.
Insbesondere werden folgende Themen bearbeitet:
- Erhaltung und Stabilisierung der Abstinenz
- angemessene Konfliktlösungsstrategien bei drohenden oder aktiven Krisen
- Anschluss an eine Selbsthilfegruppe
- Förderung von Eigenaktivitäten (z.B. Freizeitgestaltung)
- Inanspruchnahme medizinischer und psychotherapeutischer Hilfen sowie anderer Hilfen
- Erhalt oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit