
Finanzierung und Dauer
Kostenträger
- Bezirk Oberbayern
- Selbstzahler
Das Betreute Einzelwohnen wird in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger (Bezirk Oberbayern) finanziert. Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und vergleichbar geringem Einkommen sind frei von einer Zuzahlung. Menschen, deren Einkommen oder Vermögen bestimmte Grenzen überschreiten, können an den Kosten beteiligt werden.
Einkommens- bzw. Vermögensgrenzen
Wir informieren Sie gerne über die aktuellen Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Dauer
Die Kostenübernahme läuft in der Regel ein Jahr und kann bei Bedarf verlängert, oder auch frühzeitig beendet werden. Die Dauer des Betreute Einzelwohnens in der Club 29 gGmbH wird im Einzelfall festgelegt und hängt vom jeweiligen Hilfebedarf ab. Dies kann eine kurzfristige Begleitung von 3-6 Monaten, aber auch eine langfristige Betreuung über mehrere Jahre sein.